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Leistungen
Konservative Behandlungen: PRP – Plättchen-reiches Plasma
Plättchen-reiches Plasma als innovative Behandlungsmethode
Die Behandlung mit PRP (platelet rich plasma) gehört neben der Therapie mit Stammzellen zu den modernsten Behandlungsansätzen. Der Einsatz von Stammzellen ist allerdings zur Zeit noch zu aufwändig und kostenintensiv. Anders verhält es sich bei der Verwendung von PRP.
Bei diesem hochwirksamen Verfahren werden Eigenblutanteile, die eine hohe Konzentration an Wachstumsfaktoren enthalten, genutzt. Diese Wachstumsfaktoren haben eine entscheidende Bedeutung bei der Beschleunigung von Reparatur- und Regenerationsprozessen im Gewebe, z.B. im Knorpel, den Bändern, Sehnen oder Muskeln.
Durchführung
Zunächst wird eine kleine Menge Blut aus einer Armvene entnommen. Mit Hilfe eines speziellen Trennverfahrens und Aufbereitung in einer Zentrifuge werden aus diesem Bestandteile herausgelöst, die hohe Mengen bioaktiver Eiweiße einschließlich Wachstumsfaktoren enthalten. Die so gewonnene Lösung wird dann in das betroffene Gewebe injiziert.
In der Regel reicht eine Behandlung. Gelegentlich folgt eine zweite nach 3 Monaten.
In unserer Praxis wird PRP auch als Injektionslösung bei der Proliferationstherapie eingesetzt. Bei dieser komplexen Behandlung kommt es nicht nur auf die zu injizierende Lösung an, sondern insbesondere darauf, das Gewebe aufzufinden, das tatsächlich für den Schmerz verantwortlich ist. Häufig muss daher eine ultraschall-gesteuerte Injektion erfolgen. Diese präzise Anwendung erfordert eine langjährige Erfahrung.
Indikationen
- Knorpelschäden (z.B. Arthrose aller Gelenke)
- Schädigungen des Bandapparates (z.B. Bänderschwäche der einzelnen Wirbelsäulenabschnitte, Bänderriss/-zerrung, Gelenkinstabilitäten)
- Sehnenerkrankungen (z.B. Tennisellenbogen, Fersensporn, Achillessehnenbeschwerden, Patellasehnenbeschwerden)
- Muskelschädigungen (z.B. Muskelfaserrisse)
Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel noch nicht.
Bei Selbstzahlern und privat Versicherten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.