Konservative Behandlungen: PRP – Plättchen-reiches Plasma

Plättchen-reiches Plasma als innovative Behandlungsmethode

Die Behandlung mit PRP (platelet rich plasma) gehört neben der Therapie mit Stammzellen zu den modernsten Behandlungsansätzen. Der Einsatz von Stammzellen ist allerdings zur Zeit noch zu aufwändig und kostenintensiv. Anders verhält es sich bei der Verwendung von PRP.

Bei diesem hochwirksamen Verfahren werden Eigenblutanteile, die eine hohe Konzentration an Wachstumsfaktoren enthalten, genutzt. Diese Wachstumsfaktoren haben eine entscheidende Bedeutung bei der Beschleunigung von Reparatur- und Regenerationsprozessen im Gewebe, z.B. im Knorpel, den Bändern, Sehnen oder Muskeln.

Durchführung

Zunächst wird eine kleine Menge Blut aus einer Armvene entnommen. Mit Hilfe eines speziellen Trennverfahrens und Aufbereitung in einer Zentrifuge werden aus diesem Bestandteile herausgelöst, die hohe Mengen bioaktiver Eiweiße einschließlich Wachstumsfaktoren enthalten. Die so gewonnene Lösung wird dann in das betroffene Gewebe injiziert.

In der Regel reicht eine Behandlung. Gelegentlich folgt eine zweite nach 3 Monaten.

In unserer Praxis wird PRP auch als Injektionslösung bei der Proliferationstherapie eingesetzt. Bei dieser komplexen Behandlung kommt es nicht nur auf die zu injizierende Lösung an, sondern insbesondere darauf, das Gewebe aufzufinden, das tatsächlich für den Schmerz verantwortlich ist. Häufig muss daher eine ultraschall-gesteuerte Injektion erfolgen. Diese präzise Anwendung erfordert eine langjährige Erfahrung.

Indikationen

  • Knorpelschäden (z.B. Arthrose aller Gelenke)
  • Schädigungen des Bandapparates (z.B. Bänderschwäche der einzelnen Wirbelsäulenabschnitte, Bänderriss/-zerrung, Gelenkinstabilitäten)
  • Sehnenerkrankungen (z.B. Tennisellenbogen, Fersensporn, Achillessehnenbeschwerden, Patellasehnenbeschwerden)
  • Muskelschädigungen (z.B. Muskelfaserrisse)

Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel noch nicht.

Bei Selbstzahlern und privat Versicherten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

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Praxisurlaub über die Feiertage

Unsere Praxis bleibt vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Zugang von der Tiefgarage gesperrt

Der Anteil der Tiefgarage, der zum Ärztehaus gehört ist, ab dem 30.09.2024 bis voraussichtlich Ende März 2025 gesperrt. Dadurch ist der direkte Zugang von der Tiefgarage in das Ärztehaus nicht verfügbar.

Wir bitten Sie, dies in Ihrer zeitlichen Planung zu berücksichtigen. Der allgemeine Teil der Tiefgarage steht weiterhin zur Verfügung.

Ihr Praxisteam